- Jederzeit Geld abheben
- VR-BankCard
- PIN selbst bestimmen
Girokonto mit Komplettleistung
Girokonto Kompakt
Mit dem Girokonto Kompakt buchen Sie das komfortable Gesamtpaket für Ihr Girokonto. Hier sind alle Leistungen enthalten, die Sie für Ihren Zahlungsverkehr brauchen. Egal ob Sie Geld abheben, Überweisungen tätigen oder Ihre Daueraufträge verwalten möchten – mit dem Girokonto Kompakt sind Sie gut beraten.
Verständlich erklärt: Girokonto
Komfort an oberster Stelle
Mit dem Girokonto Kompakt genießen Sie alle Vorteile eines Rundum-Pakets. 50 Buchungen pro Monat und die Verwaltung von Daueraufträgen sind im Preis enthalten. Bargeld abheben, PIN-Selbstwahl und Kontoauszüge ausdrucken sind ebenfalls im Grundpreis inbegriffen. Für Mitglieder ist auch die VR-BankCard (girocard) kostenfrei.
Im Grundpreis des Girokontos enthalten:
- Sie können jederzeit an über 18.300 genossenschaftlichen Geldautomaten kostenlos beziehungsweise kostengünstig Bargeld abheben. Achten Sie auf das BankCard ServiceNetz-Logo.
- Ihre Kontoauszüge können Sie an circa 14.000 Automaten Ihrer Volksbanken und Raiffeisenbanken oder online ausdrucken.
- Sie bestimmen die PIN Ihrer VR-BankCard selbst und ändern sie direkt am Geldautomaten.
- Online-Banking ist ebenfalls enthalten.
- Sie nehmen Buchungen online oder mit Beleg vor.
- Sie verwalten Ihre Daueraufträge.
- Für Mitglieder ist eine VR-BankCard (girocard) ebenfalls inbegriffen.
- Gewährung eines Dispokredits
Weitere buchbare Leistungen
- Versand Ihrer Kontoauszüge
- Kreditkarten
* Bei allen teilnehmenden Volksbanken Raiffeisenbanken
Konditionen bei Inanspruchnahme des Dispokredits | |
---|---|
Girokonto Kompakt | |
Dispositionskredit (eingeräumte, unbefristete Überziehungsmöglichkeit) |
Sollzins: 8,50 % p.a. |
Dispositionskredit (eingeräumte, auf 3 Monate befristete Überziehungsmöglichkeit) |
Sollzins: 8,50 % p.a. |
Geduldete Überziehung (den Dispo übersteigende oder vorübergehend geduldete Kontoüberziehung) |
Sollzins: 13,00 % p.a. |
Konditionen
Kontoführung monatlich | 7,50 EUR |
|
Kontoführung monatlich |
VR-MitgliederKonto Bronze 1) für Mitglieder mit monatlichem Gehaltseingang |
6,50 EUR |
Kontoführung monatlich | VR-MitgliederKonto Silber 1) für Mitglieder mit monatlichem Gehaltseingang und Besparung eines VR-Bonusplans oder eines Fonds 2) |
5,50 EUR |
Kontoführung monatlich | VR-MitgliederKonto Gold 1) für Mitglieder mit monatlichem Gehaltseingang und Besparung eines VR-Bonusplans und eines Fonds 2) |
4,50 EUR |
Kontoauszüge per elektronischer Kontoauszug oder am Kontoauszugsdrucker |
pro Stück | 0,00 EUR |
Buchungen | 50 fehlerfrei ausgeführte Buchungen pro Monat im Auftrag des Kunden kostenlos 3) |
0,00 EUR |
von Mitarbeiter durchgeführte Buchungen | zuzüglich, im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte von einem Mitarbeiter erfasste Buchung 4) | 2,00 EUR |
Bargeldversorgung | Barein- und Auszahlungen am Schalter und unseren Geldautomaten |
0,00 EUR |
Dauerauftrag | Einrichtung, Änderung, Löschung, vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden | 0,00 EUR |
Lastschrift | Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung | 1,00 EUR |
Zinssatz für Guthaben | Sichteinlagen | 0,00 % |
girocard | pro Jahr (für unsere Mitglieder kostenlos) | 5,00 EUR |
Rechnungsabschluss vierteljährlich.
1) Der Mitgliedervorteil wird frühestens zum 1. des Folgemonats, nachdem die Einzahlung in voller Höhe auf den Geschäftsanteil der Mitgliedschaft geleistet wurde, gewährt. Bei Gemeinschaftskonten muss jeder Kontoinhaber Mitglied sein.
2) Für die Ermäßigungen Gold und Silber werden alle VR-Bonuspläne mit Kontoeröffnung ab Juli 2016 gewertet. Es werden alle Fonds der Union Investment (außer UniProfiRente) in die Wertung einbezogen. Für beide Sparvarianten gilt der Abschluss über die Raiffeisenbank Augsburger Land West eG und eine monatliche Mindestsparrate ab 50,00 Euro.
3) weitere Buchungen: 40 Cent pro Stück
4) Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist.
Konditionen bei Inanspruchnahme des Dispokredits | |
---|---|
Girokonto Kompakt | |
Dispositionskredit (eingeräumte, unbefristete Überziehungsmöglichkeit) |
Sollzins: 8,50 % p.a. |
Dispositionskredit (eingeräumte, auf 3 Monate befristete Überziehungsmöglichkeit) |
Sollzins: 8,50 % p.a. |
Geduldete Überziehung (den Dispo übersteigende oder vorübergehend geduldete Kontoüberziehung) |
Sollzins: 13,00 % p.a. |
Neue Regelungen
Für die Raiffeisenbank Augsburger Land West eG hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der neuen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten wenden wir bereits heute in der Praxis an. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus wird die Raiffeisenbank Augsburger Land West eG eine ergänzende Kundeninformation im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites im Interesse unserer Kunden aufnehmen.
Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredites
Kunden, die Ihren Dispositionskredit über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch genommen haben, werden hierauf künftig hingewiesen. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Der neue Hinweis soll unsere Kunden auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites aufmerksam machen und sie für die damit verbundenen Kosten sensibilisieren. Der neue Hinweis wird künftig zeitgleich mit dem aktuellen Rechnungsabschluss übermittelt, der - wie bisher schon - unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der Raiffeisenbank Augsburger Land West eG für Dispositionskredite.
Für einige Kunden dürfte dieser Hinweis ein guter Anlass sein, um das Beratungsangebot der Raiffeisenbank Augsburger Land West eG in Anspruch zu nehmen.
Die neuen gesetzlichen Beratungspflichten
Bei Dispositionskrediten unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihren Dispositionskredit
- ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben.
- durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.
Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn
- die Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben.
- der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.
In dem Beratungsgespräch werden - entsprechende Bonität vorausgesetzt - kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.
Häufige Fragen zum Girokonto mit Komplettleistung
Das Geldautomatennetz der Genossenschaftlichen FinanzGruppe heißt "BankCard ServiceNetz" und umfasst deutschlandweit über 18.300 Geldautomaten. Mehr als 99 Prozent aller Volksbanken und Raiffeisenbanken nehmen am BankCard ServiceNetz teil. Funktionen wie Geld abheben sind in der Regel kostenlos beziehungsweise sehr kostengünstig. Achten Sie auf das BankCard ServiceNetz-Logo.
Wenn Sie im Besitz einer girocard sind, können Sie auch im Ausland Geld abheben. Die genauen Konditionen erfahren Sie bei Ihrem Kundenberater.
Zur Eröffnung Ihres Kontos benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Ab 2018 benötigen Sie außerdem Ihre Steuer-Identifikationsnummer.
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Einlagensicherung und Institutsschutz
Die Raiffeisenbank Augsburger Land West eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.